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Um das Label „Trappistenbier“ tragen zu dürfen, wurden drei Regeln aufgestellt:
- Die Produkte müssen innerhalb der Klostermauern oder in unmittelbarer Nähe der Abtei hergestellt werden;
- Die Herstellung erfolgt unter der Aufsicht der Mönche oder Nonnen;
- Die Erträge sind für die Bedürfnisse der klösterlichen Gemeinschaft, für die Solidarität innerhalb des Trappistenordens, für Entwicklungsprojekte und wohltätige Zwecke bestimmt.
Diese drei Trappistenbrauereien haben daher ihr Wissen und Können vereint, um dieses klassische Dubbel zu kreieren.